Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 richteten und entschieden: „dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“ Demnach ist die Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, … Weiterlesen …