Leistungsschutzrecht ist ein fragwürdiges Instrument

Anscheinend wollen CDU/CSU und FDP nun mit dem bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten „Leistungsschutzrecht“ Ernst machen. Der gestrige Koalitionsausschuss hat vereinbart: „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen“.
Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Also jedes mal, wenn ein Surfer eine Seite wie Google News aufruft, soll ein Centbetrag an eine Bürokratie fließen, die dann (sicherlich nach Abzug von Verwaltungskosten) nach einem auszuhandelnden Schlüssel das Geld weiterverteilt.

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