Wie im letzten Posting berichtet, gab es Irritationen um das Live-Streaming von Sitzungen der Bezirksversammlungen. Angeblich würde der Vertrag mit der Betreibergesellschaft von hamburg.de dies verhindern. Ich habe daraufhin eine schriftliche „Kleine Anfrage“ an den Senat gestellt und die Antwort ergibt, dass Live-Streamings möglich sind und hamburg.de sogar verpflichtet ist, diese zu veröffentlichen. Wörtlich heißt es in der Antwort des Senats: „Die Betreibergesellschaft hat danach die Verpflichtung, der FHH die notwendige Infrastruktur zur Publikation der Verwaltungsinhalte bereitzustellen.“
Hinsichtlich einer von der Bezirksversammlung beauftragten Online-Übertragung aus ihren Sitzungen hat die Stadt Hamburg nun mittlerweile folgende Vereinbarung mit der Betreibergesellschaft getroffen:
- Der Stream der Bezirksversammlung wird auf dem Stadtportal hamburg.de ausgestrahlt.
- Der Livestream kann kostenfrei auf Websites Dritter eingebunden werden.
- Die Unterseite, auf der der Stream eingebunden ist, muss werbefrei sein.
Da hamburg.de selbst die Sitzungen nicht aufzeichnet, können sich die Bezirke einen Dienstleister selbst aussuchen. Die Kosten für die Einbindung des Streams in das Portal sind durch den Betreibervertrag abgedeckt. Es fallen also nur Kosten für den Dienstleister an. Diese müssen aus dem Etat des Bezirks getragen werden. Für die Aufzeichnung der Sitzungen müssen ggf. die Geschäftsordnungen angepasst werden. Ebenfalls muss überlegt werden, wie mit nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten umgegangen wird. Anderweitige Regelungen oder Gesetze müssen für eine Online-Übertragung nicht geändert werden.
Die Antwort dürfte den Projekten in Bergedorf, Altona, Hamburg-Nord und Harburg Klarheit verschaffen. In diesen Bezirken laufen zur Zeit Beratungen. In Eimsbüttel, Wandsbek und Hamburg-Mitte sind noch keine Initiativen bekannt.
[Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage: Online-Übertragungen der Bezirksversammlungen]