Justizministerkonferenz beschließt Initiative zur Störerhaftung

Politik

Die Justizministerkonferenz vom 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden hat eine Initiative zur Störerhaftung beschlossen und übernimmt damit den Vorschlag aus Hamburg.
Bereits im Februar hat die Bürgerschaft unseren Antrag für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber beschlossen. Ziel ist es, über den Bundesrat den Gesetzgeber aufzufordern, die sogenannte Störerhaftung zu regeln und damit eindeutig zu klären, welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.
Justizsenatorin Jana Schiedek hat diese Initiative nun in die Justizministerkonferenz eingebracht. Wörtlich heißt es in dem Antrag:
Die Justizministerinnen und Justizminister halten es für erforderlich, die sog. „Störerhaftung“ für Inhaber von WLAN-Internetanschlüssen und mobilen Internetzugängen einer Überprüfung zu unterziehen. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz, sich dieser Problematik anzunehmen.
Die Justizminister erkennen in dem Beschluss an, dass mit der Neuregelung „zugleich ein Beitrag gegen den Abmahnmissbrauch geleistet werden“ kann. Der Abmahnwahnsinn ist ein Ärgernis von dem ich schon seit langem überzeugt bin, dass damit endlich Schluss sein muss.
Die in der Konferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtsetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss hat unsere Initiative einen großen Schritt nach vorne gemacht. Als nächstes wird sie dann auch im Bundesrat behandelt.
[Beschluss der Justizministerkonferenz zur Störerhaftung]

3 Gedanken zu „Justizministerkonferenz beschließt Initiative zur Störerhaftung“

  1. „Ziel ist es, über den Bundesrat den Gesetzgeber aufzufordern, die sogenannte Störerhaftung zu regeln und damit eindeutig zu klären, welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.“
    Diese Formulierung ist über alle Maßen unglücklich. Wenn man sie so nimmt und die netzfeindliche Poltik der parlamente sieht, dann wird wie bei den anderen Juristen eine Verschlüsselungspflicht herauskommen. Diese deutschnationale Sonderbehandlung, wie sie derzeit von der Justiz als Ersatzgesetzgeber egsetzt wurde, ist in keiner Weise international gebräuchlich. In den USA wird man dumm angesehen, wenn man den WLAN-Betreiber in einem Cafe für die Nutzer verantwortlich machen will. Hier müssen die Parlöamente dann neben den üblichne netzwerkfeindlichen und zukunftshemmenden Regulierungen auch verpflichtet werden, Nutzenbetrachtungen vorzulegen, die deutschnationale Sonderbehandlungen und Herabsetzungen de rdeutschen Bevölkerung gegenüber anderen EU-Nationen und fortgeschriteneren Ländern begründen. Diese Verhinderungstaktik und Benachteiligung deutscher Bürger von Legilastive und Judikative muss durch dem Souverän ein Ende Gesetz werden. Unsinn wie Qualsignatur, nPA-EID und DE-Mail haben wir schon genug.

    Antworten
  2. Pingback: Pottblog
  3. Sehe ich genauso. Störerhaftung im Zusammenhang mit WLAN-Netzen sollte komplett abgeschafft werden. So sehe ich nur kommen, dass die Hürden immer höher gelegt werden, bis kein normaler Nutzer sie noch überspringen kann.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Librarian Antworten abbrechen