Die SPD-Fraktion fordert eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze von derzeit 1 Million Euro, um kleine und mittelständische Unternehmen besser zu unterstützen. Ein entsprechender Antrag wurde gestern in der Bürgerschaft beschlossen werden.
Mit den Bürgerschaften der Bürgschaftsgemeinsschaft Hamburg werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhaben wie zum Beispiel Investitionen von Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Finanzierungen von Betriebsmitteln, Bereitstellung von Avalen für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen sowie Existenzgründungen. Mit jeder übernommenen Bürgschaft tritt sie somit für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Hamburg ein. Die Hamburger Bürgschaftsgemeinschaft übernimmt im Jahr über 600 Bürgschaften mit einem Gesamtvolumen von fast 85 Millionen Euro.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde die Obergrenze für Bürgschaften im März 2009 bereits schon mal auf maximal 2 Millionen Euro erhöht. Diese Anhebung war bis Ende 2010 befristet und wurde dann wieder auf 1 Million Euro abgesenkt. In der Expertenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Medien und Innovation zur geplanten Förder- und Investitionsbank wurde deutlich gemacht, dass die Anhebung ein sinnvoller Beitrag zur Lösung der Kreditklemme von kleinen und mittelständischen Unternehmen war. Die allgemeinen Preissteigerungen und veränderte Zahlungsbedingungen für den Mittelstand sowie die bald gültigen Basel-III-Regelungen machen die Erhöhung dringend erforderlich.
Mit dem Antrag wollen wir Druck auf die Bundesregierung ausüben, denn die weigert sich bisher, die Grenzen anzuheben. Auch von der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg kommt Unterstützung für die Initiative der SPD-Fraktion. Ich finde, die Bundesregierung sollte ihre Blockadehaltung hier endlich aufgeben und die Realität zur Kenntnis nehmen.
[Antrag „Verbesserung des Bürgschaftsinstrumentariums zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Hamburg„]