Es wird Zeit für mehr Kooperation – Datenschutz als Standortvorteil sehen

Politik

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seinen Tätigkeitsbericht für 2010/2011 vorgelegt. Auf über 200 Seiten beschreibt er seine Tätigkeiten und die Probleme, auf die er hingewiesen hat. Hier geht es nicht nur um private Unternehmen, wie Facebook oder Google, sondern auch um die IT-Projekte der öffentlichen Stellen. Der Datenschutzbeauftragte weist zu Recht daraufhin, dass der Datenschutz aktueller und auch anspruchsvoller denn je ist.

In dem Bericht werden natürlich auch die Streitfragen um Facebooks Gesichtserkennung, Cookies oder die Reichweitenmessung (Google Analytics, IVW) angesprochen. Bei der Reichweitenmessung gab es nach längerer Diskussion eine Lösung. Ebenfalls beschäftigt sich der Bericht mit der Videoüberwachung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Häufig setzen sich die Betreiber nur unzureichend oder gar nicht mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen auseinander.
Ich denke, es wird grundsätzlich mal Zeit, dass Unternehmen und Datenschützer enger miteinander kooperieren. Aufgabe des Datenschutz ist es nicht, Innovationen zu verhindern. Meine Diskussion auf der CeBIT mit Peter Schaar und Wirtschaftsvertretern hat gezeigt, dass der Datenschutz vielmehr auch ein Standortvorteil sein. Dafür brauchen Unternehmen ebenso wie Verbraucher aber mehr Verlässlichkeit und Transparenz beim Datenschutz. Dies zeigt gerade die Unsicherheit vieler Unternehmen beim Cloud Computing und die Diskussion um Patriot Act und Safe Harbour. In dem Bericht wird beispielsweise erwähnt, dass die Eintragung eines Unternehmens in die Safe-Harbor-Liste allein keine Gewähr für datenschutzrechtliche Sicherheit ist.
Der Datenschutzbeauftragte ruft dazu auf, stärker auf Eigenverantwortlichkeit und Selbstregulierung zu setzen. Mein Kollege Urs Tabbert, unser rechtspolitischer Sprecher, unterstützt diese Forderung angesichts der hohen Zahlen von Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger. In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit mir zum Bericht zeigt er auf, dass insbesondere am Beispiel der Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich wird, dass es hier stets auf eine sensible Abwägung der betroffenen Interessen ankomme. Die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten kann nur dann hingenommen werden, wenn dies mit einem klar erkennbaren praktischen Nutzen bei der Kriminalitätsbekämpfung einhergeht. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen, denn der Zweck der Videoüberwachung muss stets klar zutage treten. Darüber hinaus seien gerade auch im nicht-öffentlichen Raum Geschäfte wie der Apple-Store gut beraten, die Anregungen des Datenschutzbeauftragten zu beherzigen und zumindest klar erkennbare Hinweise an die Kunden auf die Überwachungsumstände im Geschäft zu geben.
Der zuständige Ausschuss der Bürgerschaft hat sich für dieses Jahr vorgenommen, die Entwicklung des Datenschutzes im öffentlichen und im immer bedeutsamer werdenden nicht-öffentlichen Raum im Abgleich mit dem letzten Datenschutzbericht zu erörtern, um etwaigen Fehlentwicklungen rechtzeitig begegnen zu können.
[Download des Tätigkeitsberichts 2010/2011]

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