Corona Hilfsangebote in Hamburg

Politik

Das Coronavirus hat die ganze Welt fest im Griff. Viele Menschen und viele Unternehmen sind direkt und zum Teil sehr schwer von den persönlichen und den wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen. Auch mein Abgeordnetenbüro ist geschlossen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten vom Homeoffice aus.

An dieser Stelle versuche ich einen laufend aktualisierten Überblick über die Hilfsangebote in Hamburg zu erstellen.

Aktuelle Lage in Hamburg

Die aktuelle Lage und Verlautbarungen der Stadt Hamburg findet man auf der Corona-Webseite des Senats auf Hamburg.de: https://www.hamburg.de/coronavirus/

Hilfsangebote für Menschen in Not

Coronahilfe Hamburg

Wer sich in Quarantäne befindet oder vielleicht sogar krank ist und keine Angehörigen hat, die helfen können, kann sich an verschiedene Hilfseinrichtungen wenden. Ich selber engagiere mich in der Facebook-Gruppe „Coronahilfe Hamburg“: https://www.facebook.com/groups/CoronahilfeHamburg/

Einkaufshilfe über mein Abgeordnetenbüro

Über mein Abgeordnetenbüro organisiere ich Einkaufshilfen. Wenn Sie aus Horn oder Hamm kommen, dann stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich gerne für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich über das Kontaktformular an mein Büro: https://hansjoerg-schmidt.de/kontakt/

SAGA unterstützt die Mieterinnen und Mieter

Hamburgs städtische Wohnungsbaugesellschaft, die SAGA, wird zunächst befristet bis Ende April 2020 in Not geratene Mieterinnen und Mieter unterstützen. Dafür werden Stundungsvereinbarungen verlängert und Mieterhöhungen vorerst ausgesetzt. Die SAGA hat außerdem angekündigt, über ihr Tochterunternehmen ProQuartier kurzfristig nachbarschaftliche Hilfen insbesondere für ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Mieterinnen und Mieter anzubieten.

Zugang zur Grundsicherung wurde erleichtert

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Wichtig: Diese Regeln gelten auch für Soloselbstständige.

Kinderzuschlag für Familien in Not

Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern ab sofort leichter einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat.
Jetzt online checken ob ein Anspruch besteht!

Was ist mit dem BAFÖG?

Der aufgeschobene Vorlesungsbeginn Hochschulen wird keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch von Studierenden haben. Das gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen.

Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate 9000 bis 15 000 Euro erhalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Ausgeführt wird das Sofortprogramm über die Länder. Hamburg hat dieses Sofortprogramm bereits aufgesetzt. Bitte schauen Sie weiter unten. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

Leichter Zugang zur Grundsicherung

Selbstständige können ab sofort leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

Hilfsangebote für Unternehmen in Not

Viele Unternehmen geraten durch die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus in eine wirtschaftliche Schieflage oder sind gar von der Pleite bedroht. Bundesregierung und der Hamburger Senat haben verschiedene Hilfsmaßnahmen eingeleitet.

Kurzarbeitergeld

Um Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, hat der Bundestag den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert.

Was beinhalten die befristeten krisenbedingten Regelungen zum Kurzarbeitergeld?

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
  • Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden.
  • Den Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Erste Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, die Seite wird regelmäßig aktualisiert. Die Servicenummer für Arbeitgeber lautet: 0800 45555 20.

Firma geschlossen, wie bekommt man dennoch den Lohn?

  • Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Beschäftigten weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt.
  • Wenn das Gesundheitsamt den Betrieb unter Quarantäne stellt, zahlt in der Regel der Arbeitgeber den Lohn in den ersten sechs Wochen weiter. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, im Auftrag der Behörden das Geld auszuzahlen, das er sich im Nachhinein aber wieder von den Behörden zurückerstatten lassen kann.

Unternehmenshilfen

Wie unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind?

Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen verbessert und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können laut Finanzbehörde sein:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Außerdem hat die Bundesregierung zugesagt, dass bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt werden. Das Volumen dieser Maßnahmen wird ausdrücklich nicht begrenzt. Damit soll gerade auch kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden.

  • Ausweitung bestehender Programme: Bereits heute gibt es verschiedene Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW (z.B. KfW-Unternehmerkredit, KfW Kredit für Wachstum) und den Bürgschaftsbanken. Hinzu kommt das Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Diese Programme werden deutlich ausgeweitet und für mehr Unternehmen zugänglich gemacht. Dazu werden die Risikoübernahme erhöht, die Zugangskriterien erleichtert und der Spielraum für Expressbürgschaften vergrößert.
  • Zusätzliche KfW-Sonderprogramme: Für Unternehmen, die krisenbedingt in Finanzierungsschwierigkeiten geraten und daher keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Zu diesem Zweck wird die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht. Die Bundesregierung wird die dafür erforderlichen Garantien bereitstellen und die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten. Im Ergebnis wird die KfW deutlich mehr Kredite zur Verfügung stellen können. Durch die höhere Risikoübernahme steigern wir die Bereitschaft der jeweiligen Hausbanken, den Unternehmen Kredite zu gewähren.

Weitere Infos:

Wie unterstützt der Hamburger Senat Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind?

Die Wirtschaftsbehörde hat auf ihrer Website einen Überblick über diverse Hilfsangebote mit Kontaktdaten geschaltet, die zudem laufend aktualisiert werden. Dort finden sich auch Hinweise über steuerliche Hilfsangebote sowie zum Kurzarbeitergeld.
Weitere Infos: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/

Die Behörden haben verschiedene Hotlines für die jeweiligen Branchen eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar sind.

Für die direkte Unterstützung in Not geratener Unternehmen hat der Hamburger Senat einen „Schutzschirm“ aufgespannt. Dieser umfasst unter anderem folgende Pakete:

1. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des Senats

Der Senat hat mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) aufgelegt, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Unternehmen erhalten direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von:

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

2. Der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL):
Hierbei handelt es sich um ein direkt von der IFB Hamburg vergebenes Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 TEUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hamburg, die durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

3. Bürgschaften:
Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite der IFB-Hamburg: https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

4. Hilfen für Gewerbemieter: Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien
Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen.

Alle Informationen sowie Hilfsangebote des HCS hier: https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/

5. Stundung von Mieten und Entgelten für Hafenwirtschaft
Alle Mieter der Hamburg Port Authority (HPA) im Hamburger Hafen können ab sofort die zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen. Eine Stundung der Zahlungen ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Darüber hinaus unterstützt Hamburg die Hafenwirtschaft in der aktuell schwierigen Lage auch durch die Stundung von Entgelten. So sollen See-Reedereien, Binnenreedereien und Hafenschiffer auf Antrag die Zahlung der Hafenentgelte für die Monate April, Mai und Juni gestundet werden. Auch dieser Aufschub kann bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.
Weitere Infos: https://www.hamburg.de/coronavirus/13755214/2020-03-24-bwvi-hamburger-hafen/

Wer darf offen bleiben? Wer muss zumachen?

Fragen beim Einzelhandel und der Gastronomie zur Untersagung oder Gestattung eines Betriebes finden Sie in dieser Tabelle (Link zu PDF).

Hilfen für die Kreativ- & Kulturszene

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Mio. Euro geschnürt und erlässt hierzu eine ergänzende Förderrichtlinie zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten. Außerdem ist ein Nothilfe-Fonds für Künstlerinnen und Künstler, die bislang nicht in den bisherigen Förderprogrammen auftauchen, geplant.

Die Kreativgesellschaft bietet eine Telefonhotline für Kreativschaffende an. Diese erreichen Sie unter der +49 40 879 7986-28 (Dienstag bis Donnerstag 14-17 Uhr, Freitag 10-13 Uhr).

Weitere Infos: https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft/

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