Landesmindestlohngesetz für Hamburg beschlossen

Politik

Auf Antrag der SPD hat die Bürgerschaft heute ein Landesmindestlohngesetz für die öffentlichen Unternehmen sowie für alle Beschäftigten von Zuwendungsempfängern beschlossen. Da sich die Bundesregierung unwillig zeigt, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, geht Hamburg voran und setzt nun ein ganz wichtiges Zeichen für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen in Hamburg.
Durch die Änderungen im Vergabegesetz werden zukünftig nur noch Unternehmen berücksichtigt, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro garantieren. Mit dieser Maßnahme schieben wir Lohndumping mit öffentlichen Geldern einen Riegel vor. Klar ist aber auch: Wir können mit unserer Selbstbindung hier bei uns in der Stadt den so dringend benötigten bundesgesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen – aber wir können im eigenen Einflussbereich als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Genau das machen wir jetzt.
Anders die Opposition: Bei der CDU in Hamburg wird ein Mindestlohn nicht gewollt. Ausdrücklich besteht man darauf, dass die Frage nach einem anständigen Lohn für die Beschäftigten bei der Vergabe von städtischen Aufträgen keine Rolle spielen darf. Das ist unsozial und weltfremd. Wie bei der Frauenquote hält die CDU auch hier an einer Idee der Freiwilligkeit fest, die in der Praxis aber nicht funktioniert.
Wenn eine städtische Aufgabe erfüllt wird, egal ob von der Stadt selbst oder in deren Auftrag, dann ist diese anständig zu entlohnen. Dafür sorgen wir jetzt.

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