Wahlversprechen gehalten: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr

Politik

Seit heute profitieren Eltern in Hamburg vom allgemeinen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Sie haben nun Anspruch auf einen 5-Stunden-Platz plus Mittagessen. Die Einführung des Rechtsanspruches ab zwei geht
zurück auf eine Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die im Mai 2012 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wurde.
Mit dem Rechtsanspruch setzt die SPD ein weiteres Wahlversprechen in die Tat um. Damit ermöglicht Hamburg – ein Jahr früher als im Bund – Kindern aus allen Familien und unabhängig von der Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung. Frühe Bildung und gute Betreuung sind von großer Bedeutung für Kinder und Familien und die gesellschaftliche Integration. Sie spielen darüber hinaus auch bei der Standortbewertung von Unternehmen eine immer größere Rolle.
Der Senat investiert für die Umsetzung des Rechtsanspruchs im Jahr 2012 fünf Millionen Euro und im Jahr 2013 weitere sieben Millionen Euro zusätzlich. Als weiterer Schritt wird in 2013 die Erzieher-Kind-Relation in ausgewählten Stadtgebieten verbessert. Damit schaffen wir mit kleineren Gruppen mehr Qualität in der Kinderbetreuung.

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