Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen!

Politik

Das Internet ist heute so allgegenwärtig, dass man sich kaum Gedanken macht. Und doch fehlt es gerade dann, wenn man mal eben schnell E-Mails abrufen möchte, eine Fahrplanauskunft abrufen möchte oder einfach nur Zeit überbrücken will. Für viele Geschäftsleute ist das Netz heute wichtige Voraussetzung, um der Arbeit nachgehen zu können. Die EU hat schon vor Jahren die Mitgliedstaaten aufgefordert, lokale Funkdatenetze zu fördern, um dadurch für eine höhere Internetverbreitung zu sorgen. Dafür müssen aber zunächst gesetzliche Rahmenbedingungen klargestellt werden.
Da der Internetzugang über Mobilfunk in Deutschland immer noch extrem teuer ist, bieten viele Hotels und Gastronomiebetriebe ihren Gästen den Zugang zum Internet über WLAN an. Ich selbst suche auch immer gezielt Cafés oder Hotels aus, bei denen Internet zur Verfügung steht. Daneben gibt es viele freie WLAN-Funknetze, die von nicht-kommerziellen Anbietern, sondern von Privatpersonen, Vereinen oder ähnlichen Organisationen angeboten werden. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die kommerzielles WLAN-Sharing betreiben, bei dem die Kunden ihr eigenes WLAN anderen zur Verfügung stellen, um sich selbst dann an anderen Orten in das WLAN einloggen zu dürfen.
Die Betreiber dieser WLAN-Netzwerke, ebenso wie alle Privatpersonen und Firmen, die einen WLAN-Router in Betrieb nehmen, sehen sich aber ständig der Gefahr der sogenannten Störerhaftung ausgesetzt. Was zur Folge hat, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. In verschiedenen Urteilen kommen unterschiedliche Gerichte oftmals zu deutlich abweichenden Entscheidungen, wie weit diese Haftung geht und was nach den Umständen an Pflichten für den Betreiber zumutbar ist.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion ist der Meinung, dass endlich gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen, die klarstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung besteht bzw. welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt. Deshalb werden wir in der Bürgerschaft den Senat auffordern, sich im Bundesrat für eine Änderung der Betreiberhaftung einzusetzen. Hierfür bietet es sich an, den WLAN-Betreiber einem Access-Provider (das sind z. B. die Mobilfunkbetreiber) nach §8 TMG gleichzustellen. Da es im Streit um die Störerhaftung häufig um Urheberrechtsverletzungen geht, sollte im Urheberrecht klargestellt werden, wie ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.
Im Berliner Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde ebenfalls eine Bundesratsinitiative vereinbart und auch aus anderen Bundesländern höre ich ähnliche Signale, so dass wir hier vielleicht wirklich zu einem Erfolg kommen könnten.
[Antrag Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen]

7 Gedanken zu „Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen!“

  1. Kann man die Pläne etwas konkretisieren? Welche WLAN-Betreiber sind gemeint? Ist mein WLAN zu Hause damit gemeint oder nur öffentlich zugängliche Access-Punkte? Wie will man die unterscheiden?

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  2. Grundsätzlich sind alle gemeint. Die genaue Ausgestaltung wird dann im Rahmen der Bundesratsinitiative ausformuliert werden. Der Antrag enthält ja auch einen Prüfauftrag, ob zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Angebot differenziert werden muss.

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  3. Gute Idee! Aber ich würde nichts neues mehr ins Urhebergesetz rein schrieben. Wenn das ersatzlos wegfällt, ist auch die neue Regelung weg.
    Die Störerhaftung ergibt sich im BGB im § 1004. Entwede man baut da was ein oder setzt den WLAN-Betreiber dem ISP gleich.
    Auf jeden Fall finde ich es gut, die Gesetzgebung nicht den Richtern des BGB zu überlassen. Es geht überhaupt nicht, dass die in ihrer Verwillkürlichung des Rechtes ohne das Parlament Verschlüsselung vorschreiben und dummsinnig sich das Hintertürchen mit dem verschlüsselungsgebot aufrecht erhalten, wenn es nicht dem Geschäftsmodell widerspricht: Soll ich denn meine Familie als GmbH nach gelungenem, Businessplanwettbewerb fahren? Man sieht, dass gesetzgebung in die Parlamente gehört und nicht in die Hand von lebensunkundigen Richtern.

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  4. Gute Sache!
    Gibt es eine Quelle mit mehr Details zur aktuellen Rechtssprechung?
    @Erwin: Internet-Explorer weglassen, Safari nehmen, „Reader“ Knopf drücken und alles wird gut. Oder Readibility oder … oder.
    @Jan: „Urhebergesetz .. ersatzlos .. wegfällt“ – lol.

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  5. Prinzipiell gut. An einer Stelle habe ich aber doch zu mäkeln:

    Da es im Streit um die Störerhaftung häufig um Urheberrechtsverletzungen geht, sollte im Urheberrecht klargestellt werden, wie ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.

    Deutlich Nutzer- und damit Bürger-freundlicher wäre die Formulierung
    „… dass ein WLAN-Betreiber nicht der Störerhaftung unterliegt.“ Sonst sehe ich nämlich schon Hürden auf uns zu kommen, die kein normaler Bürger überwinden kann, ohne IT-Spezialist zu sein oder die WLAN-Funktionalität an seinem Router auszuschalten und das komplette Haus mit Ethernet zu verkabeln.

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