Soziale Erhaltungsverordnung in St. Georg umsetzen

Politik

Die kürzlich auf Bezirksversammlungs-Antrag der SPD und GAL stattgefundene Voruntersuchung zur sozialen Erhaltungsverordnung für St. Georg kommt zu der Empfehlung, das Verfahren einzuleiten und mit einer repräsentativen Untersuchung genauere Informationen über die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung und über die Wohnsituation der Haushalte zu ermitteln.
Die soziale Erhaltungsverordnung gemäß §172 des BauGB dient dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Stadtteil, dessen bewährte Strukturen so stark von Veränderungen bedroht sind, dass die angestammte Bewohnerschaft verdrängt wird. Anhaltspunkte hierfür sind unter anderem gestiegene Zahlen von Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Folge sind deutlich gestiegene Wohnkosten in deren Folge z. B. Familien mit Kindern den Stadtteil verlassen und durch deutlich einkommensstärkere Haushalte ersetzt werden.
Die Ergebnisse der Vorstudie bestätigen unsere Meinung, nun möglichst schnell mit dem Verfahren zur Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in St. Georg zu beginnen. Wenn sich die derzeitige Entwicklung in diesem Tempo fortsetzt, dann bedeutet dies einen Verlust der Vielfalt und der integrativen Stärke St. Georgs. Die negativen Folgen hiervon werden auch andere umliegende Stadtteile spüren.
Mit der sozialen Erhaltungsverordnung können strukturelle Veränderungen auf der Angebotsseite wie z. B. Umbauten von Wohnungen und der Abriss preisgünstigen Wohnraums begrenzt werden. In Verbindung mit der automatisch greifenden Umwandlungsverordnung kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzt werden. Dadurch haben wir bessere Steuerungsmöglichkeiten und nehmen den Spekulationsdruck vom Stadtteil.
Wir wollen in Hamburg-Mitte gute und funktionierende Nachbarschaften. In St. Georg hatten wir (und haben diese in weiten Teilen auch noch immer) diese über Jahre hinweg. Nun droht dies zu kippen und dagegen wollen wir alles in unserer Macht stehende nutzen. Deshalb muss nun zeitnah die repräsentative Untersuchung begonnen werden, die vor der Einleitung des eigentlichen Verfahrens zur Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung durchgeführt werden muss. Es könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte diesen Jahres mit der Untersuchung begonnen werden. Vorher muss der Senat dieser aber zu stimmen.

5 Gedanken zu „Soziale Erhaltungsverordnung in St. Georg umsetzen“

  1. Hallo Markus,
    vor 20 Jahren hatte ich noch andere Dinge als Kommunalpolitik im Kopf. Aber ich tippe mal, dass der Stadtteil St. Georg vor 20 Jahren auch bestimmt andere Probleme als steigende Mieten und Verdrängung hatte.

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  2. Sicherlich kann man sich bei vielen Themen darüber streiten, ob ein frührer Eingriff negative Entwicklungen hätte verhindern können. Ich könnte da auch noch ein paar Beispiele zu beitragen.
    Der Gesetzgeber sieht bei diesem Thema wenig Spielraum, da der Erlaß sehr stark in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer eingreift. Ich bin mir sicher, dass vor 20 Jahren nicht genügend Indikatoren vorhanden waren. Wahrscheinlich wäre so eine Initiative auch noch vor 10 Jahren gescheitert.

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