Eltern haften nicht für Filesharing ihrer Kinder

Politik

Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes nicht haften, wenn sie das Kind über die verbotenen Internettauschbörsen aufgeklärt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

Geklagt hatten Rechteinhaber von 15 Musikstücken, die ein 13-jähriges Kind aus dem Netz über aus Filesharing-Börsen heruntergeladen hatte. Gefordert wurde ein Schadensersatz in Höhe von 200 € je Titel, insgesamt also 3.000 € nebst Zinsen sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.380,80 €. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung blieb erfolglos. Der BGH hat die Entscheidung des Berufungsgerichts nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Laut BGH genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung zur Nutzungsüberwachung der Kinder durch die Eltern sieht das BGH nicht.
Der BGH hat hier eine wichtige Entscheidung getroffen. Nur weil etwas überwacht werden kann, muss es aber nicht überwacht werden. Eine Rundumüberwachung von Kindern kann nicht die Lösung sein. Die Erziehung von Kindern in einer technisierten Welt sollte auch weiterhin auf Eigenverantwortung setzen und Computer sind auch Rückzugsraum für Kinder. Ich empfehle Eltern immer wieder, dass sie regelmäßig über die Internetnutzung mit ihren Kindern sprechen und auch schauen, für was sich die Kinder im Netz interessieren.
Das Urteil wird die Rechteinhaber nicht erfreuen, aber das Schicksal der Musikindustrie wird nicht im Kinderzimmer entschieden. Hingegen belasten die teuren Abmahnungen die Familienkasse unverhältnissmäßig. Der BGH hat hier ausschließlich über § 832 BGB gesprochen, die Diskussion um die Störerhaftung ist hiervon unbenommen. Zu der Frage der weitergehenden Haftung ist beim BGH ein weiterer Fall anhängig, in dem es darum geht, ob der Inhaber des Anschlusses für erwachsene Mitnutzer haftet.
[Pressmitteilung des BGH zum Urteil]

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