Schwarz-Gelb versagt erneut beim Urheberrecht

Politik

Entgegen lang währender Forderungen der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und aus der Wissenschaft haben CDU und FDP in Berlin den Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Urheberrechtes abgelehnt. Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung stimmten sie damit gegen frei zugängliche wissenschaftliche Arbeiten.

Derzeit sieht der Regelfall so aus, dass Wissenschaftler Ihre Ergebnisse bei einem wissenschaftlichen Verlag veröffentlichen und damit das Recht abgeben, die Erkenntnisse anderweitig und möglicherweise frei zugänglich zu publizieren. So kommt es, dass staatliche Einrichtungen wie Bibliotheken oftmals erneut für die Anschaffung eines Werkes bezahlen müssen, die häufig bereits in seiner Entstehung durch Steuergelder unterstützt wurde.
Um dieser Doppelbelastung des öffentlichen Haushalts ein Ende zu setzen und um wissenschaftliche Arbeiten und Ergebnisse transparenter zu machen – sei es für Folgeforschungen, der Qualitätssicherung von Ergebnissen oder um die Qualifikation eines Wissenschaftlers besser beurteilen zu können -, hatte die SPD einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser sah ein Zweitveröffentlichungsrecht und sogenannte Open-Access-Publikationen für öffentlich finanzierte wissenschaftliche Arbeiten vor. Ausdrücklich wurde darin festgehalten, dass es lediglich um eine nicht-kommerzielle Weiterverwendung von überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzierten Forschungsbeiträgen ging. So sollte ein fairer Ausgleich zwischen der freien Forschung einerseits und dem etablierten Verlagssystem andererseits sichergestellt werden.
Doch selbst das schien den schwarz-gelben Ausschussbeteiligten zu weit zu gehen, sodass sich nicht nur dem SPD-Bundestagsabgeordneten und Teilnehmer des Ausschusses René Röpsel der Eindruck aufdrängt, der CDU gehe es primär um die Interessen der Wissenschaftsverlage und weniger um eine bestmögliche Forschung. Gerade diese ist jedoch das Fundament für eine funktionierende Gesellschaft und eine innovative und auch zukünftig erfolgreiche Wirtschaft.
Mit einer sogar von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen geforderten Neuregelung wäre Deutschland nicht zuletzt auf europäischer Ebene vorne mit dabei gewesen. Hier ist die Open-Access-Regelung längst mehr als salonfähig. Die EU-Kommission will für das kommende Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ Open-Access-Publikationen fest etablieren.
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Von einer Änderung in diesem Sinne könnte auch der Universitätsstandort Hamburg profitieren. So bleibt es wieder einmal beim Versagen von Schwarz-Gelb beim Urheberrecht.

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