Die Digitale Gesellschaft, ein netzpolitischer Verein, der sich für ein bürgerrechts- und verbraucherfreundliches Internet einsetzt, hat heute einen eigenen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung präsentiert. Der Ansatz zielt darauf ab, die WLAN-Betreiber über den §8 des Telemediengesetzes (TMG) quasi den Status eines Mini-Providers zuzuschreiben. Denn Provider, wie beispielsweise die Telekom, sind von der Störerhaftung ausgenommen.
Ich finde es gut, dass ein konstruktiver Vorschlag gemacht wird. Das ist eine Basis, auf der sich diskutieren lässt. Der Vorschlag der Digitalen Gesellschaft orientiert sich an einer Forderung aus dem Antrag unserer Bundesratsinitiative. Dort heißt es wörtlich: „Hierfür sollten zur Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung WLAN-Betreiber einem Access-Provider nach §8 TMG gleichgestellt werden.“
Die Störerhaftung ist ein Hindernis in der Verbreitung mobiler Internetzugänge. Darauf weist auch die Digitale Gesellschaft in ihrem Statement zu Recht hin und ich habe dies in meiner Rede in der Bürgerschaft auch explizit erwähnt. Das erhebliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenzial des mobilen Internets wurde auch von der Justizministerkonferenz anerkannt und verdient in der Rechtsabwägung eine höhere Stellung als bisher. Der Vorschlag der DigiGes zielt einzig auf die Gleichstellung ab. Dies ist eine Forderung, die man einnehmen kann. Wenn man allerdings möchte, dass die Initiative auch Erfolg haben soll, muss man auch weitere Positionen abwägen. So wird bereits jetzt eine weitere Initiative der Bremer SPD von dem grünen Koalitionspartner verhindert.
Das große Problem für die Anbieter ist das häufig missbräuchliche – weil rein wirtschaftlichen Interessen bestimmter Anwaltskanzleien dienende – Abmahnen von Anschlussinhabern. Diese Problematik betrifft aber nicht nur WLAN-Betreiber. Deshalb wird es Zeit, dass die CDU nicht länger die Gesetzesänderung des Bundesjustizministeriums blockiert und hier eine sinnvolle Regelung getroffen wird. Dies würde weiteren Druck aus der Debatte zur Störerhaftung nehmen.