Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz in Deutschland

Politik

Der Europäische Gerichtshofes (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, die EU-Datenschutzrichtlinie falsch umgesetzt zu haben. Diese schreibt die „völlige Unabhängigkeit“ der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vor. In Deutschland wird diese Vorgabe falsch umgesetzt, weil hier die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen einer staatlichen Kontrolle unterworfen wird.
Der Streit zieht sich seit 2005 hin. Die Kontrolle des Datenschutzes ist in Deutschland föderal aufgebaut: der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Behörden des Bundes, die Landesbeauftragten überwachen die Einhaltung der Datenschutzregelungen bei den öffentlichen Stellen der Länder. Die Unternehmen und andere nicht-öffentlichen Stellen werden von „Aufsichtsbehörden für den Datenschutz“ kontrolliert. Künftig wird eine Umstrukturierung der Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik erforderlich sein. Das gilt sowohl für Kontrollstellen der nicht-öffentliche Stellen, als auch für die Wahrnehmung der aufsichtsbehördlichen Funktion durch die Datenschutzbeauftragten selbst. Einzelne Bundesländer haben bereits vor dem Richterspruch begonnen, die Zuständigkeiten für die Datenschutzaufsicht neu zu organisieren und zu vereinheitlichen. In Hamburg untersteht der Datenschutzbeauftrage der Innenbehörde.
Ein gutes Urteil für den Datenschutz. Denn der EuGH stärkt damit den Stellenwert des Datenschutzes!

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