Eine aktuelle Studie von dimap im Auftrag des Verbraucherministeriums für die rund 500 Unternehmen befragt wurden, gibt Anlaß zur Diskussion. Demnach recherchieren die deutschen Arbeitgeber bei ihrer Bewerberauswahl immer öfter auch im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ. Rund 28 Prozent der befragten Unternehmen suchen im Netz nach Spuren ihrer Bewerber. Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird das Internet genutzt. Und immerhin 50 Prozent der Firmen gaben an, dass sie bereits bei der Vorauswahl online aktiv werden, also bevor sie die Stellensucher überhaupt einladen. Dabei suchen die Arbeitgeber im Internet auch persönliche Informationen wie Hobbys, Interessen, Meinungsäußerungen oder auch private Vorlieben. Jedes vierte Unternehmen gab in der Umfrage an, dass Bewerber wegen Informationen aus dem Netz nicht zum Vorstellungstermin eingeladen worden seien.
Wenn Unternehmen gezielt nach Informationen über das Privatleben ihrer Bewerber suchen, um dies negativ gegen diese zu verwenden, dann wird hier meiner Meinung nach eine Grenze überschritten. Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang die Aussage der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Zu den Ergebnissen der Studie fällt ihr nur ein, dass „die unbekümmerte Preisgabe persönlicher Daten im Netz kann zum Stolperstein für die berufliche Karriere werden“. Sie mahnte dann, die Verbraucher sollten darum besonders sorgfältig mit ihren Daten umgehen. Wen will diese Dame eigentlich schützen?
Von einer Ministerin die in ihrer Amtsbezeichnung den Schutz der Verbraucher führt, hätte ich mehr erwartet. Die mahnenden Worte sollten sich doch eher in Richtung der Arbeitgeber richten. Das Private – auch wenn es im Internet stattfindet – sollte privat bleiben. Das Privatleben von Bewerbern in detektivischer Kleinstarbeit auszuspähen ist mehr als schlechter Stil. Wenn Meinungsäußerungen oder Fotos von privaten Partys zu Nachteilen für die Bewerber führen, dann werden hier die Regeln des Anstands auf den Kopf gestellt. Nicht die Nutzer sozialer Netzwerke sind es, bei denen es Anstand anzumahnen gilt, sondern bei den Personalabteilungen selbst. Wer sich systematisch auf die Suche nach kompromittierenden Bildern, Videos oder Texten macht, der überschreitet Grenzen und gehört deshalb von der Politik an den Pranger gestellt und nicht umgekehrt.
Ich finde es jedenfalls nicht legitim in den Fotoarchiven eines StudiVZ-Profils nach Fotos zu fahnden. Welches Bekenntnis führen Politiker vom Schlage einer Ilse Aigner gerne auf den Lippen? „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“. Ausserhalb des Internets ist es auch verboten, einen Privatdetektiv auf Mitarbeiter anzusetzen.
Deshalb nochmal meine Frage: Was hat Frau Aigner an ihrem Arbeitsauftrag eigentlich nicht verstanden?