Was man dieses Jahr alles nicht mehr darf

Marketing

Da mich mal wieder jemand von den Vorzügen seiner Tonerpatronen überzeugen wollte hier der Hinweis auf die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Änderungen des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“. Am Ende des Gesetzestext gibt es nun einen 30 Punkte umfassenden Katalog, die sogenannte „Schwarze Liste“. Damit wird die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) umgesetzt. Dieser Katalog sollte auch Laien verständlich sein.
In Kürze: Pyramiden oder Schneeballschlachten sind verboten. Kinder dürfen nicht mehr dazu animiert werden Ihre Eltern so lange zu nerven, bis diese kaufen. Einsperren bis Vertragsabschluss ist auch vorbei und was beworben wird muss auch da sein. Weitere Änderungen betreffen die Geschäftsanbahnung via Telefon, Fax oder E-Mail. Brieftauben gehen nach wie vor.
Das nächste Mal wenn wieder einer der Druckerpatronen-, Lose oder Sonstwasverkäufer mit unterdrückter Nummer anruft, sollte man ihn mal freundlich aber bestimmt auf diese Liste hinweisen.

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