BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung!

Politik

Das 2017 beschlossene Aus für die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen ist europarechtskonform. Das ist eine gute Nachricht für Alle, die ihren Internetanschluss anderen Leuten zur Verfügung stellen wollen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in einem Grundsatzurteil verkündet, dass künftig WLAN-Betreiber nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden können, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Die entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung hält der Bundesgerichtshof (BGH) in den wesentlichen Punkten für europarechtskonform.
Das war ein langer Kampf! Hier nochmal die Chronologie der Ereignisse:
– 2012 habe ich aus der Hamburgischen Bürgerschaft heraus eine Bundesratsinitiative zur Störerhaftung angestoßen. Hamburg war das erste Bundesland, dass dieses Thema auf die politische Agenda gesetzt hat.
– Die Justizministerkonferenz hat auf Antrag von Jana Schiedek (damals Justizsenatorin) die Bundesregierung aufgefordert, etwas gegen den Abmahnmissbrauch zu unternehmen.
– Der Bundesrat hat dann ebenfalls die Bundesregierung aufgefordert, sich dem Thema anzunehmen
– Die Schwarz-Gelbe Bundesregierung hat dann insbesondere auf Betreiben der FDP das Thema blockiert. (Philip Rösler war immer ein Anhänger der Störerhaftung.)
– Im Koalitionsvertrag der darauf folgenden GroKo fand sich die Hamburger Initiative dann wieder.
– In der letzten Legislaturperiode hat dann die CDU das Thema immer blockiert. Nur durch die Beharrlichkeit von Lars Klingbeil und ein Urteil des EuGH kam dann Bewegung in die Sache.
– 2017 hat sich die SPD endlich durchgesetzt: Die Neuregelung zur Abschaffung der Störerhaftung kam durch den Bundestag.
– Nun hält der Bundesgerichtshof die entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der Störerhaftung in den wesentlichen Punkten für europarechtskonform.
Und hier nochmal meine Rede aus der Bürgerschaft:

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