Buttonlösung für mehr Verbraucherschutz im Internet wird Gesetz

Politik

Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte „Abofallen“ hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).

Laut Auskunft der Verbraucherzentralen hätten rund 22.000 Menschen im Monat ungewollt ein Geschäft im Internet abgeschlossen, weil dies schwer zu erkennen gewesen sei. Mit der Buttonlösung sollen Unternehmen verpflichtet werden, Informationen über die entstehenden Kosten klar und verständlich unmittelbar über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Letztlich ist jeder Bestellvorgang davon betroffen, denn die Regelung differenziert nicht zwischen Abonnements und einmaligen Bestellvorgängen. Das Gesetz nennt „zahlungspflichtig bestellen“ als eine Möglichkeit der Buttonbeschriftung. Sollte sich der Shop-Betreiber nicht an die Regeln halten, so kann er wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. Die abgeschlossenen Verträge sind unwirksam und ziehen keine Pflichten des Verbrauchers nach sich.
Nachdem der Bundesrat das Gesetz passieren lies, tritt es voraussichtlich im Sommer 2012 in kraft. Shopbetreiber sollten sich in jedem Fall frühzeitig mit den anstehenden Änderungen beschäftigen. Verbraucher, die bis dahin trotzdem in eine Abofalle getappt sind, sollten nicht zahlen und sich nicht von Drohungen mit Anwälten, Inkasso, Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige einschüchtern lassen. Die Verbraucherzentralen halten Musterbriefe für Einsprüche bereit.

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