Seit Jahren kämpft der Bezirk Hamburg-Mitte für mehr Wohnraum in der Innenstadt und es ist ein erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages von SPD und GAL, mehr Wohnungen in der Innenstadt zu schaffen. Bei jeder Überplanung von Quartieren und einzelnen Flächen drängen wir auf die Schaffung von neuen Wohnflächen. Dabei wird häufig um jede einzelne Wohnung gekämpft. Häufig liegt es aber nicht an dem Unwillen der Bauherren, sondern an den rechtlichen Grundlagen. Durch eine Änderung des Planungsrecht wird es in Zukunft leichter fallen, in der Innenstadt Wohnungen zu genehmigen.
Das Wohnen in der Innenstadt hat seit Mitte des 19. Jahrhunderts stetig an Bedeutung verloren. Im Zuge der Entwicklung der Hamburger Innenstadt zu einer modernen City haben Büro- und Einzelhandelsflächen stark zugenommen, während die Wohnungsflächen verdrängt wurden. Zur Zeit liegt die Einwohnerzahl in der Innenstadt bei rund 13.000 Einwohnern. Trotzdem ist die Bevölkerungsdichte der Hamburger Innenstadt mit ca. 2.800 Einwohnern je Quadratkilometer im Vergleich z. B. mit Köln (9.343 E/qkm) oder München (6.088 E/qkm) immer noch relativ gering. Dabei konnte eine Trendwende in den letzten Jahren eingeleitet werden:
Erstmals
seit
1945
hat
die Zahl der Wohnungen in der Innenstadt zugenommen. Über 800 Wohnungen sind in den letzten Jahren bisher
neu gebaut worden, knapp 3.000 weitere Wohnungen sind genehmigt.
Die Schaffung von neuem Wohnraum in der Innenstadt ist aber ein zähes Geschäft. Denn bisher steht der Genehmigung von Wohnnutzungen ein rechtliches Hindernis im Wege, denn in weiten Teilen der Innenstadt sind noch alte Bebauungspläne in Kraft, in denen sogenannte „Geschäftsgebiete“ festgesetzt sind. In diesen dürfen nur geschäftliche oder gewerbliche Nutzungen genehmigt werden und Wohnungen sind dort nicht zulässig. Anträge auf Wohnnutzungen mussten bisher abgelehnt werden.
Der Bezirk drängt seit Jahren darauf, dass diese alten Pläne geändert werden und so mehr Spielraum für Wohnungsausweisung geschaffen wird. Bezirksamt und BSU werden nun mit dem B-Plan Altstadt 47 / Neustadt 49 insgesamt 17 alte Bebauungspläne innerhalb des Wallrings so ändern, dass „Geschäftsgebiete“ durch „Kerngebiete“ ersetzt werden. Damit wird das Wohnen planungsrechtlich als Ausnahme zulässig, d. h. Wohnungen können immer dann genehmigt werden, wenn Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse eingehalten werden. Interessierte können sich die Änderungen bei einer öffentlichen Plandiskussion am 14.02. um 18:30 Uhr in der BSU anschauen.
Wie viele neue Wohnungen durch diese Änderung ermöglicht werden, lässt sich nicht voraussagen. Aber mit dem neu geschaffenen Planungsrecht haben Grundstückeigentümer und Bauwillige mehr Möglichkeiten, z. B. durch Aufstockungen oder den Umbau von Büros zu Wohnzwecken.
Die Schaffung von neuen Wohnungen in der Innenstadt ist ein zähes Geschäft, aber es lohnt sich. Der innerstädtische Wohnraum wird immer mehr nachgefragt. Auch wenn hier nicht in erster Linie günstiger Wohnraum geschaffen wird, nimmt er den Druck von anderen Stadtteilen. Es freut mich, dass wir nun mit der Planänderung den Korken von der Flasche gezogen haben, denn in Zukunft wird die Genehmigung neuer Wohnungen in der Innenstadt einfacher sein.