Mir wurde in letzter Zeit häufiger die Frage gestellt, ob Privatleute Salz zum Enteisen der Gehwege benutzen dürfen. Dies ist von Kommune zu Kommune anders. In Hamburg ist die Sache aber eindeutig im Hamburgischen Wegegesetz geregelt:
§ 33.2: „… Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nicht verwendet werden. …“:
Auch wenn die Baumärkte das Zeug säckeweise verkaufen, ist der Einsatz in Hamburg nicht erlaubt, da das Salz die Umwelt erheblich schädigen kann. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden und es muss auf abstumpfende Streumittel ausgewichen werden. Dazu gehören z.B. Split, Sand und Kies. Gut sortierte Baumärkte bieten auch salzfreie Streumittel mit dem Blauen Engel.
Bei Robin Wood gibt es einen Überblick über die Gesetzeslage in vielen Kommunen und Städten sowie eine Liste von Anbietern mit ökologisch vertretbaren Streumitteln.
Aber bald ist ja wieder Sommer. Versprochen!