Große Koalition vereinbart Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen

Politik

SPD und CDU haben sich in einer Koalitionsarbeitsgruppe auf die Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen geeinigt. Eine sehr sinnvolle Maßnahme, wie ich finde. In unserer Firma sind alle Mitarbeiter direkt am Unternehmen beteiligt und dadurch hat man ein ganz anderes Verhältnis zu seiner Firma. Dies sieht in den meisten Unternehmen völlig anders aus. Lediglich in zwei Prozent aller Betriebe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital, in neun Prozent am Gewinn beteiligt.
Die Einigung sieht vor, die finanzielle Förderung der Mitarbeiterbeteiligung zu
verbessern. Zum einen wird die Förderung der sog. vermögenswirksamen Leistung von derzeit 18 Prozent auf künftig 20 Prozent des Anlagebetrages angehoben. Zum anderen werden die Einkommensgrenzen für die Förderung angehoben. Sie sollen künftig bei 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete liegen. Des Weiteren wird der Steuerfreibetrag für direkte Beteiligungen an der eigenen Firma von 135 auf 360 Euro pro Jahr angehoben. Dadurch kann künftig ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Jahr 360 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Lohn oder Gehalt zur Anlage im eigenen Unternehmen oder einem Mitarbeiterbeteiligungsfonds zukommen lassen.
Grund für die im internationalen Vergleich in Deutschland unterdurchschnittlich verbreitete Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital ihrer Unternehmen ist meist nicht die mangelnde Bereitschaft der Unternehmen, etwas für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun, sondern es fehlt vor allem an einer einfachen und leicht zu verwirklichenden Möglichkeit. Insbesondere für die nicht an der Börse gehandelten mittelständischen Unternehmen ist eine Mitarbeiterbeteiligung, die dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insolvenzsicher und fungibel ist, heute nur mit großem Aufwand und mit hohen Kosten möglich.
Zukünftig werden –neben der direkten Beteiligung –Unternehmensbeteiligungen über einen Fonds (z. B. für einzelne Branchen) gefördert. 75 Prozent der einbezahlten Gelder müssen dabei in die beteiligten Unternehmen zurückfließen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wird mit dem Fonds ein zusätzliches Instrument für eine Beteiligung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Diese Lösung ist innovativ und unbürokratisch. Sie ermöglicht es künftig auch Personengesellschaften ohne aufwändige juristische Konstruktionen eine Mitarbeiterbeteiligung anzubieten.
Mit diesem Modell hat die SPD bei den Verhandlungen mit der Union verhindert, dass das Risiko bei einer Insolvenz des Unternehmens allein bei den Arbeitnehmern liegt. CDU/CSU wollten nur die Förderbeiträge erhöhen. Nach deren Plänen hätten die Arbeitnehmer bei einer Insolvenz neben ihrem Arbeitsplatz und auch ihre Einlage verloren.
Ich glaube, dass mit dieser Modernisierung der Mitarbeiterbeteiligung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Lande eine echte Verbesserung erreicht wird. Für sie kann künftig neben den Tariflohn eine Beteiligung an ihrem Unternehmen treten. Dadurch sollen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland stärker als bisher von den wachsenden Unternehmensgewinnen profitieren. Die Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und verbessern ihre Eigenkapitalausstattung.
[via Stern.de: Mitarbeiterbeteiligung à la carte]

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