Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen und die Nutzung der Daten eingeschränkt. Das nun die Speicherung der Daten eingeschränkt wird, wie man in den Tickerüberschriften liest, sehe ich nicht.
Das Gericht lässt die Speicherung von Telekommunikationsdaten weiterhin zu. Die Verfassungsrichter haben lediglich entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Verkehrsdaten vorerst genutzt werden dürfen, Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Über die Herausgabe von Bestandsdaten hat das Gericht gar nicht verhandelt. (Bestandsdaten sind die Daten über den Kunden, die der Provider für die Abrechnung des Vertragsverhältnisses benötigt, also z. B. seine Adresse. Verkehrsdaten sind Daten darüber, wer wann mit wem über welches Kommunikationsmittel kommuniziert hat.)
Formell sind die deutschen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.