Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Johannes Caspar hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Begründet wurde die Anordnung seitens Caspar damit, dass Facebook und WhatsApp selbstständige Unternehmen seien, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten.
Ich halte diesen Schritt für richtig, denn Facebook hatte nach dem Kauf von WhatsApp vor dem Deutschen Bundestag und vor der FTC das Versprechen abgegeben, dass die Daten nicht ausgetauscht werden würden. Der Abgleich der Daten zwischen WhatsApp und Facebook hat viele Anwenderinnen und Anwender kalt erwischt und sehr viel Unbehagen hervorgerufen, denn es greift unmittelbar die eigene Datensouveränität an.
Auch das Vorhaben, dass ein Widerspruch dagegen nicht möglich ist, ist wohl nicht mit deutschem Recht vereinbar: Wer die geänderten Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, kann den Dienst nicht mehr benutzen. Für viele Menschen ist WhatsApp aber das Hauptkommunikationsmittel. Ein Verzicht wäre wie das Telefon in die Alster zu werfen, man würde sich selbst isolieren.
Hallo Hansjörg!
Könntest Du für Laien verständlich erklären, was eine solche Verwaltungsanordnung ist und was für eine Konsequenz es haben kann, wenn Facebook sich denkt: „Was interessiert uns hier in Menlo Park, Kalifornien, was ein deutscher Datenschutzbeauftragter im kleinen Hamburg so in irgendwelche Akten schreibt“? Ich weiß, ist überspitzt formuliert, aber mein Gefühl ist, dass Facebook genau das tun wird. Mir ist bekannt, dass Facebook in Hamburg ein Büro betreibt, nur findet hier die Datenübergabe von WhatsApp zu Facebook gar nicht statt, sondern eben in besagtem US-Bundesstaat Kalifornien.
Schöne Grüße aus Barmbek von Marco
Hi,
das ist quasi wie der Entzug der Betriebserlaubnis.
Ich bin kein Jurist, aber so wie ich es verstehe, sagt der Datenschützer, dass der gewählte Weg zur Datenübermittlung nicht rechtskonform ist und hat diesen nun untersagt. Die betroffenen Unternehmen können dagegen aber Widerspruch einlegen.
Gruß
Hansjörg