Am 28.6. hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP den „Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Meldegesetzes“ (Drucksache 17/7746) beschlossen. Dieser sieht vor, dass Adressen von den Einwohnermeldeämtern an Adresshändler und / oder zu Werbezwecken veräußert werden können. Wenn Bürgerinnen und Bürger dies nicht wollen, müssen sie explizit Einspruch erheben (Opt-Out). Gegen eine Aktualisierung bereits in Firmendatenbanken vorhandener Adressen soll es keine Widerspruchsmöglichkeiten geben.
Diese Regelung ist ein dramatischer Rückfall hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage und wird auch von den Datenschützern kritisiert. Die Regierungskoalition unterläuft mit dieser Regelung insbesondere die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus dem Jahr 2009, welche die Struktur der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Direktwerbung änderte und das „Opt-in-Verfahren“ vorsieht, bei dem sich die Kunden bewusst in eine Liste eintragen müssen. Die in dem Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen enden am 31.08.2012. Unternehmen dürfen ab diesem Datum Alt-Adressen nicht mehr für Werbezwecke verwenden.
Da das BDSG aber die Möglichkeit vorsieht, Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen für Werbezwecke zu benutzen, kommt die Änderung des Meldegesetzes für viele Werbeunternehmen genau richtig. Der Staat unterhält eine behördlich gepflegte Adressdatenbank und die Regierungskoalition macht mit der Novelle des Meldegesetz rechtzeitig mit Ablauf der Übergangsfrist ein öffentliches Verzeichnis daraus. CDU und FDP spannen einen Rettungsschirm für Adressenhändler. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!