Nach den Berichten über einen weiteren Penny-Markt an der Reeperbahn hat die Bezirksversammlung auf Antrag der SPD und GAL einstimmig beschlossen, weiteren großflächigen Einzelhandel auszuschließen und zu prüfen, ob die „Reeperbahnregelung“, welche den Ladenschluß weitestgehend aufhebt, angepaßt werden kann.
Auch wenn die Planungen um den Penny-Markt augenscheinlich im Sande verlaufen sind, bleibt das Thema auf der politischen Agenda des Bezirks. Die Bezirksverwaltung arbeitet aktuell an einer Änderung des Baustufenplans St. Pauli sowie der Durchführungspläne.
Der Baustufenplan St. Pauli weist beidseitig der Reeperbahn Geschäftsgebiete aus, dahinter Wohngebiete. Dazwischen sind zwei Flächen für die Davidwache und das Operettenhaus, jeweils als „Gebäude öffentlicher Art“, dargestellt. In den Durchführungsplänen D164 und D279 sind die Geschäftsgebiete festgesetzt. Diese planungsrechtliche Situation bietet keinerlei Möglichkeit Fehlentwicklungen steuernd entgegenzuwirken. Deshalb hat der Stadtplanungsausschuss beschlossen, dass nun im Zuge der Planungsrechtsänderung eine zusätzliche textliche Festsetzung aufgenommen werden soll. Diese wird festlegen, dass Einzelhandelsbetriebe und Drogerie-Einzelhandelsbetriebe ab einer Bruttogeschossfläche von 400 qm sowie Getränkefachmärkte unzulässig sind.
Den derzeitig an der Reeperbahn ansässigen Discountern und Supermärkten wird mit der Änderung der „Reeperbahnregelung“ die Möglichkeit der Sonntagsöffnung ab dem Jahr 2010 entzogen. Bereits seit 1967 wurden Geschäften Ausnahmeregelungen nach §23 des Ladenschlussgesetzes befristet auf März bis Dezember zur Deckung des Fremdenverkehrsbedarfs erteilt. Die Geschäfte müssen hierfür zunächst einen Antrag stellen. Im Jahr 2008 wurden Anträge von sieben Geschäften gestellt. In 2009 hat bisher nur Lidl und ein kleiner Kiosk einen Antrag gestellt. Es wird damit gerechnet, dass auch Penny noch einen Antrag stellen wird.
Da es schwierig sein wird, einen detaillierten Katalog mit Artikeln zur Deckung des „Fremdenverkehrsbedarfs“ aufzusetzen, wird das Bezirksamt die Verordnung ab dem Jahr 2010 dahingehend ändern, dass keine Ausnahmegenehmigungen mehr für großflächige Verkaufstellen (ab 100 qm) mit überwiegendem Angebot von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs erteilt werden.