Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) haben eine Prüfaktion von Google Analytics durchgeführt.
Google wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. Hintergrund ist die Möglichkeit Googles die Zusammenführung mit Nutzungsdaten anderer Google-Dienste durchzuführen, was Google auch generell bestätigt hat. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen.
„Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt.“, so Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD.
Das deutsche Datenschutzrecht geht sehr weit und deutsche Richter leiten manchmal auch für Techniker schwer nachvollziehbare Urteile ab. Spinnt man nun diesen Gedanken weiter und schaut sich z. B. die immer tiefergehende Zusammenarbeit von Google und dem auch in Deutschland weitverbreiteten Anbieter von CRM-Software Salesforce.com aber auch anderen Anbietern von Systemen in denen jede Menge Kundendaten aggregiert werden an, so kann sich schon die Frage gestellt werden, ob die hier stattfindende Zusammenführung von Kundendaten nicht auch dem deutschen Datenschutz widerspricht. Dies kann bei vielen Firmen zu größeren Verwerfungen führen. Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung dieses Themas.