Das neue Wahlrecht bringt einige Veränderungen mit sich. Sie haben nun für die Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlung je 10 Stimmen.
Wahlbenachrichtigungskarte
In den letzten Tagen vom Januar haben alle Bürgerinnen und Bürger die amtlichen Wahlunterlagen bekommen. Dazu gehört die Wahlbenachrichtigungs-
karte. Auf dieser finden Sie die Adresse ihres Wahllokales (und ob dieses barrierefrei ist). Ausreichend vor der Wahl kommen per Post auch zusätzlich Musterstimmzettel, damit Sie die Möglichkeit haben, schon vor der Wahl sich einen Überblick zu verschaffen.
Briefwahlunterlagen anfordern
Sie haben die Möglichkeit schon vorab, per Brief zu wählen. Dazu müssen Sie lediglich mit der Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahlunterlagen anfordern. Sollten Sie am 20. Februar 2011 verhindert sein, oder können nicht aus dem Haus, ist dies die einfachste Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen. Sie können die Wahlunterlagen auch von einer bevollmächtigten Person abholen lassen.
Nicht vergessen: Zum Wahllokal Ihren Personal- oder Reiseausweis mitnehmen. Auch wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren haben, können Sie so wählen!
Sie haben insgesamt 20 Stimmen.
Jeweils fünf Stimmen für die Landes- und Bezirkslisten.
Jeweils fünf Stimmen für die beiden Wahlkreislisten.

Wahl der Bürgerschaft

Bürgerschaft Landesliste (gelbes Stimmzettelheft)
Auf der Landesliste sind die Parteien und Wählervereinigungen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt, die in ganz Hamburg zur Wahl stehen.
Hierfür können fünf Stimmen abgegeben werden – für die Liste als Ganzes oder für einzelne Personen. Sie können die Stimmen nach Belieben verteilen, aber nicht mehr als fünf Stimmen abgeben und bitte auch nicht weniger, um keine Stimme zu verschenken.
Beispiele: Wahl der Gesamtliste | Einzelner Kandidat | Gesamtliste und Kandidat
Bürgerschaft Wahlkreisliste (rotes Stimmzettelheft)
Auf der Wahlkreisliste sind die Kandidatinnen und Kandidaten jeder Partei aus Ihrem Wahlkreis direkt aufgeführt.
Für deren Wahl haben Sie fünf Stimmen, die Sie auf einen einzelnen Kandidaten oder auch auf mehrere Kandidaten abgeben können. Wieder gilt: Nicht mehr als insgesamt fünf Stimmen!
Beispiele: Spitzenkandidat | Anderer Kandidat

Wahl der Bezirksversammlung

Bezirksliste (grünes Stimmzettelheft)
Auf der Bezirksliste sind die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt, die im ganzen Bezirk gewählt werden können.
Hierfür können fünf Stimmen abgegeben werden – für die Liste als Ganzes oder für einzelne Personen. Geben Sie so Ihre fünf Stimmen der Partei oder aber auch dem Kandidaten Ihres Vertrauens. Sie können die Stimmen nach Belieben verteilen, aber nicht mehr als fünf Stimmen abgeben und bitte auch nicht weniger, um keine Stimme zu verschenken.
Beispiele: Wahl der Gesamtliste | Einzelner Kandidat | Gesamtliste und Kandiaten
Wahlkreiskandidaten im Bezirk (blaues Stimmzettelheft)
Auf der Wahlkreisliste sind die Kandidatinnen und Kandidaten jeder Partei aus Ihrem Wahlkreis direkt aufgeführt.
Für deren Wahl haben Sie fünf Stimmen zur Verfügung, die nur noch auf einzelne Kandidaten verteilt werden können. Sie können allerdings einen oder mehrere Kandidaten mit Ihren Stimmen unterstützen. Aber auch hier dürfen Sie nicht mehr als insgesamt fünf Stimmen abgeben. Und bitte auch nicht weniger, um keine Stimme zu verschenken.
Beispiele: Spitzenkandidat | Mehrere Kandidaten
Nicht vergessen: Am 20. Februar 2011 wählen gehen!

Hansjörg Schmidt erklärt das neue Wahlrecht

Schreibe einen Kommentar