Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrages festgestellt. Nur der Beitrag für die Zweitwohnung wurde aufgehoben.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist äußerst wichtig, denn es sichert den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade in Zeiten von Fake-News und Filterblasen ist dieser ein Garant für eine vielfältige und qualitativ hochwertige Berichterstattung. Dass die Menschen dies auch so sehen, zeigen die ungebrochen hohen Zustimmungswerte zu den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender.
Die Befreiung von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung gilt ab sofort, so dass für die Sender kurzfristig mit finanziellen Einbußen zu rechnen ist. Die Länder haben bis spätestens Mitte 2020 Zeit, eine Neuregelung zu treffen. Genaue Zahlen liegen leider nicht vor, weil die Zahl der Zweitwohnungen aus Datenschutzgründen bisher nicht gesondert erhoben worden ist.
Unabhängig von dem Urteil besteht die Herausforderung auch in Zukunft darin, den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten und den Rundfunkbeitrag dabei langfristig stabil zu halten. Hier gilt grundsätzlich, dass die Finanzierung dem Auftrag folgen sollte und nicht umgekehrt. Deshalb werden wir uns auch nach der Sommerpause in der Bürgerschaft mit dem Auftrag und der Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter befassen.

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