Gestern ließ Innensenator Alhaus (CDU) verkünden, er würde nun ein Glasflaschenverbot auf dem Kiez umsetzen. Die entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit erarbeitet. Damit geht eine längere Geschichte ihrem Ende entgegen.
Da die Zahl der Körperverletzungen mit Glasflaschen in den vergangenen Jahren rasant angestiegen ist hatte die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf Inititiave der SPD mehrfach das Verbot von Glasflaschen auf dem Kiez gefordert, war aber bisher stets am Widerstand des Innensenators gescheitert. Hätte der Innensenator schon früher auf uns gehört, hätte es weniger Verletzte gegeben. Seine späte Einsicht kann zumindest künftige Opferzahlen reduzieren.
Hier nun die kleine Dokumentation des Versagens der Innenbehörde im Kampf für ein Glasflaschenverbot:
- Forderung bereits im Dezember 2007: Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hatte sich auf Initiative der SPD für ein Flaschenverbot auf dem Kiez ausgesprochen. In dem damaligen Beschluss hieß es u.a.: „So dürfte der Appell an den Einzelhandel freiwillig auf den Verkauf von Alkohol zu verzichten weitestgehend ohne Wirkung bleiben. Das alternativ für die Zeit nach Mai 2008 diskutierte völlige Verbot des Alkoholkonsums unter freiem Himmel schießt dagegen übers Ziel hinaus.“
Damals antwortete die Innenbehörde mit Rückendeckung des Innensenators: „Im Ergebnis ist die Behörde für Inneres zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Reduzierung von Glasflaschen vorrangig durch niedrigschwellige Maßnahmen verfolgt werden sollte. Hierzu gehört auch die mit verschiedenen Verbänden getroffene Vereinbarung, Glasfalschen soweit wie irgend möglich aus dem Verkaufssortiment der Geschäfte im Bereich St. Pauli zu entfernen…“
- Unterschiedliche Einschätzung der Gesetzeslage: Die Bezirksversammlung war bereits der Rechtsauffassung, es sei möglich „im Wege einer Gefahrenverordnung nach § 1 Absatz 1 des SOG ein Verbot für den Verkauf von Glasfalschen in den Nächsten von Donnerstag/Freitag bis Samstag/Sonntag jeweils ab 22 Uhr in Kraft zu setzen.“ Zugleich forderte die Bezirksversammlung: „Das Verbot ist zeitnah zum 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Gastronomiebetriebe sind insoweit zu verpflichten, sicher zu stellen, dass Glasflaschen nur im Rahmen genehmigter Außengastronomie in den öffentlichen Raum gelangen.“
Dagegen hielt die Innenbehörde im Januar 2008 noch ein solches Vorgehen für nicht möglich. Es heißt in der Antwort: „Ein Verbot des Verkaufs von Glasflaschen ist in der Behörde für Inneres im Zusammenhang mit der Waffenverbotsverordnung geprüft worden. (…) Ein Verbot des Glasflaschenverkaufs ist als Eingriff in Art. 2 (1) und 12 Grundgesetz zu werten und bedarf entsprechender Grundlagen hinsichtlich der Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit.“
15 Monate sind seitdem vergangen. Ohne das eine einzige der von der Innenbehörde angedachten Maßnahmen Früchte getragen hat. Nun hat sich die Innenbehörde die Rechtsauffassung der Bezirksversammlung zu eigen gemacht und strebt ihrerseits ein Glasflaschenverbot an. Mit einer fundierteren Prüfung seitens der Innenbehörde hätte man auch bereits im Dezember 2007 zu einer vernünftigen Lösung – nämlich der vom Bezirk Mitte vorgeschlagenen – kommen können. Jetzt folgt der Innensenator dem Weg der Bezirksversammlung Mitte, tut aber so als wäre er niemals vorher mit der Forderung aus Mitte konfrontiert worden.
Mir soll’s recht sein. Das Ergebnis zählt. Aber bitte sehr geehrter Herr Senator Alhaus, wenn das nächste Mal ein Vorschlag aus dem Bezirk kommt, sollten Sie genauer hinschauen!