Schärfere Datenschutzregeln oder gleich ein Grundrecht auf Datenschutz?

Politik

Datenschützer vermuten, dass mittlerweile die Adressen aller Bundesbürger im Umlauf sind. Im Skandal um den millionenfachen Handel mit teilweise gestohlenen Daten hat sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Wort gemeldet. Sie könne sich vorstellen, das Datenschutzgesetz zu ändern. Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Recht so. Aber auch ein bisschen spät, oder? Da gibt es einen aktuellen Kabinettsbeschluss. Bisher spielte da der Verbraucherschutz aber keine grosse Rolle, der dafür zuständige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hat sich an der gesamten Debatte bisher nicht konstruktiv beteiligt…
Das Bundesdatenschutzgesetz ist mittlerweile über 30 Jahre alt und stammt somit aus einer weitgehend analogen und in jedem Fall Internet-freien Epoche. Deshalb ist es auch richtig, dass die SPD nun fordert, dass veraltete Datenschutzgesetz zu reformieren. Die Missbrauchsfälle von Telekom bis Klassenlotterie sind in Umfang und Qualität derart erschreckend, dass eine politische Reaktion geboten ist.
Aber der Datenschutz ist nicht nur von kommerzieller Seite unter Druck. Auch staatliche Stellen greifen immer mehr in  die informationelle Selbstbestimmung ein. Egal ob einheitliche Steuernummer, die Trojanerdiskussion oder der Aufbau der USA einer Datenbank für alle Landeinreisenden. Dies wird die meiner Meinung nach berechtigte Frage auf, ob wir nicht ein Grundgesetzänderung brauchen.
Eine Zukunft in der die Privatheit, die Selbstbestimmung darüber, was andere über einen Wissen sollen, einem permanten Angriff ausgesetzt ist, war den Müttern und Vätern unseres Grundgesetz so fremd, dass es ihnen wahrscheinlich gar nicht in den Sinn kam, dies als Grundrecht aufzunehmen. Niemand hat daran gedacht, dass die technologische Entwicklung es möglich macht, sämtliche Daten zu einer Person, und seien sie einzeln betrachtet noch so banal, zu speichern und diese zusammengeführt zu einem kompletten Profil  zu entwickeln.
Informationelle Selbstbestimmung ist nicht (nur) Datenschutz. Und Datenschutz ist nicht (nur) Datensicherheit. Alle drei gehören sehr wohl aber Zusammen. Die Diskussion über die Festschreibung eines Grundrechtes auf Datenschutz ist sinnvoll und sollte nach allen Seiten offen diskutiert werden. Bis dahin muss aber das Datenschutzgesetz schnell und grundlegend reformiert werden. Ziel muss sein, dass personenbezogene Daten effektiv vor dem staatlichen und vor dem privaten Zugriff geschützt werden.

Schreibe einen Kommentar