Bundestag beschließt Modernisierung des GmbH-Rechts

Politik

Die FAZ bezeichnet das, was der Bundestag gestern mit den Stimmen der SPD- und Unionsfraktionen und den Grünen gegen die FDP und Linke beschlossen hat als „größte GmbH-Reform“ seit der Kaiserzeit (und damit ist nicht die Ära Beckenbauer gemeint). Mit der GmbH-Reform werden bestehende Wettbewerbsnachteile ausgeglichen, ohne dass die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufgegeben werden. Die Unternehmensgründung wird erleichtert und gleichzeitig wird die GmbH besser gegen Missbräuche, insbesondere im Insolvenzfall, geschützt. Beides trägt dem Umstand Rechnung, dass die GmbH als Betätigungsform für mittelständische Unternehmer von besonderer Bedeutung ist.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Größte Neuerung ist sicherlich die neue „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ (UG). Dies ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft ohne Mindeststammkapital. Die rechtliche Stellung ist im Übrigen wie eine GmbH. Wegen der fehlenden Kapitalausstattung muss eine UG aber ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Erreicht sie die Schwelle von 25.000 Euro, kann sie zur klassischen GmbH umfirmieren. Die zunächst vorgesehene Absenkung des Mindeststammkapitals der GmbH hat damit ihre Bedeutung verloren. Mit der UG wird eine Alternative vor allem zur britischen Rechtsform „Limited“ geschaffen.
Wenn das sogenannte MoMiG wie geplant im Herbst dieses Jahres in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des über 100-jährigen GmbH-Gesetzes sein. Damit wird die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und der Wirtschaftstandort Deutschland gestärkt.
[via SPD-Bundestagsfraktion: Wettbewerbsfähigkeit der GmbH wird gestärkt]

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